Honorar / Abrechnung über Krankenkassen

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den Patient/innen selbst bezahlt. Meinen aktuelles Honorar erfragen Sie bitte beim Erstkontakt.

 

Die von mir ausgestellte Rechnung über die Psychotherapiestunden kann bei den gesetzlichen Krankenkassen für den Kostenzuschuss eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses variiert.

Derzeitige Kostenzuschüsse pro Psychotherapie- Stunde:

Salzburger Gebietskrankenkasse (ÖGK)                               € 31,50

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB)          € 42,40 

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)            € 45,--

KFA (Magistratsbedienstete Salzburg)                                   € 45,--

 

Manche private Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls - je nach Vertrag - einen Anteil pro Stunde.

 

Psychotherapie kann für Personen,

die "schwer erkrankt" sind (SE-Regelung) oder

die in einer "wirtschaftlich schlechten Lage" sind (WS-Regelung),

als "Sachleistung" über die ARGE Psychotherapie abgerechnet werden, d.h. es sind maximal 20% des Vertragstarifes pro Stunde zu bezahlen.

Dazu ist ein SE-Antrag von mir auszufüllen und bei der Krankenkasse einzureichen, die Angaben werden geprüft. Antragsformulare für WS liegen bei mir auf oder können direkt bei der ARGE Psychotherapie in der ÖGK ausgefüllt werden.

Für Kinder und Jugendliche wird über die SE-Regelung die Psychotherapie bis zum 21. Lebensjahr komplett finanziert. 

Fragen Sie beim Erstkontakt, ob ein SE-Platz frei ist (es gibt nur ein gewisse Anzahl) !